Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Nachfolgenden Bedingungen von gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende AGBs des Auftraggebers werden von nicht anerkannt und hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gelten darüber hinaus auch für alle künftigen Geschäfte zwischen und dem Auftraggeber.

I. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Gegenstand eines Auftrages sind nur die im Auftragsformular oder Kostenvoranschlag von beschriebenen Tätigkeiten bzw. Leistungen. Jede Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Leistungsumfangs bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

II. Abnahme

Sofern sich der Auftraggeber nicht innerhalb einer 3tägigen Frist nach Übergabe der vertraglichen Leistungen schriftlich äußert, gelten die Leistungen als abgenommen. Im Zweifel obliegt dem Auftraggeber der Nachweis über die fristgerechte Einsendung. Wurde eine Leistung von einem Auftraggeber abgenommen (auch wenn der Auftrag von keiner Einzelperson stammt) kann kein Anspruch auf weitere Ausbesserungen gewährt werden.

III. Beanstandungen und Gewährleistungen

Bei den von gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Leistungen gewährleistet amanndesign, dass diese nicht mit Mängel behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen von den Parteien vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Die Haftung von beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden. Sie ist darüber hinaus der Höhe nach auf maximal 50% der nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen jeweils geschuldeten Vergütung beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden (auch bei Dritten) ist gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit bzw. Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen übernimmt amanndesign keine Haftung.

IV. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages, insbesondere durch die Verwendung von Bild- und/oder Textmaterial Rechte Dritter, einschließlich Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt amanndesign von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen frei.

V. Nutzungsrechte

Sämtliche von erbrachten Leistungen (einschließlich aller Konzepte, Entwürfe etc.) unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen nicht die gemäß §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.

Der Auftraggeber erwirbt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars die Nutzungsrechte an allen von amanndesign im Rahmen eines Auftrags gefertigten Arbeiten.

ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Präsentations-, Vorführungs- bzw. Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben bzw. zu verwenden.

VI. Copyright-Vermerk

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung der von erbrachten Leistungen den Copyright-Vermerk „© Jahreszahl AmannDesign, Köln“ auf allen produzierten Werbemitteln anzubringen.

VII. Zahlungsbedingungen

Für die erbrachten Leistungen steht das vereinbarte Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu. Sofern es an einer ausdrücklichen Honorarvereinbarung fehlt, ist berechtigt die branchenübliche Vergütung zu fordern.

Reise- bzw. Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen, die im Rahmen der Durchführung eines Auftrags entstehen, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien hätten ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Das Honorar für die von erbrachten Leistungen ist - vorbehaltlich einer anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien - bei Ablieferung der Arbeiten fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Sofern Arbeiten in Teilen abgeliefert werden, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckte sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen.

VIII. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Köln vereinbart. Sollte eine Bestimmung eines zwischen und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.